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2010-09-08 23:20:17
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Software-Lizensierung
dass Software geistiges Eigentum ist, welches ebenso geschützt wird wie Kunst und Literatur?
dass Sie beim Kauf eines Programms nur das Nutzungsrecht, nicht aber das Recht zum Kopieren erwerben?
dass durch Softwarepiraterie 1998 weltweit ein Schaden von 11 Milliarden US-Dollar entstand?
dass die Raubkopierate in Österreich bei 38 Prozent liegt?
dass in österreichischen Unternehmen mehr als jede dritte Softwarekopie illegale eingesetzt wird?
dass dadurch 1997 in Österreich ein direkter Schaden von 666 Millionen Schilling entstand?
dass im Bereich Standardsoftware in Österreich bis zum Jahr 2001 statt 9.199 Arbeitsplätzen sogar 15.015 entstehen könnten, wenn die Raubkopierate auf 27 Prozent gesenkt wird?
Illegale, unlizenzierte Software schädigt neben den Softwareherstellern den Vertriebskanal und last but not least alle Benutzer von Software:
Unehrliche Händler verschaffen sich ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile und verzerren dadurch den Wettbewerb
Die Gefahr durch Viren und fehlerhafte Systeme Schaden zu erleiden ist wesentlich größer
Illegale Software berechtigt nicht zu günstigen Updates, Support steht nicht zur Verfügung
Nicht zuletzt ist mit ernsthaften straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wie mehrere konkrete Fälle beweisen
Der Schaden durch illegale Software beschränkt sich nicht auf die EDV Branche, die Ausmaße betreffen die gesamte Volkswirtschaft und damit letztlich jeden einzelnen. Mehr als jedes dritte Softwareprodukt ist illegal im Einsatz - die Softwarepiraterierate in Österreich betrug 1998 38 Prozent. 9.199 Arbeitsplätze, öS 7,2 Milliarden Steuern und ein Marktvolumen von öS 17,16 Milliarden sind der Beitrag der Standardsoftwareindustrie zur österreichischen Wirtschaft im Jahr 2001. Es könnten 15.015 Stellen, öS 11,8 Milliarden Steuern und ein Marktvolumen von öS 28 Milliarden sein, läge die Raubkopierrate nicht wie 1996 bei 43 Prozent, sondern - auf US-Niveau - bei 27 Prozent. (Zu diesem Ergebnis kommt eine Price Waterhouse Studie vom Mai 1998, die im Auftrag der BSA erstellt wurde)
Seit 1993 sind in Österreich Computerprogramme urheberrechtlich geschützt. Basierend auf einer EU Richtlinie vom Mai 1991 wurde das Urheberrecht zum Schutz von Computerprogrammen auch im österreichischen Recht verankert und wird bei Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgt:
Urheberrecht
und KonsequenzSeit 1993 sind in Österreich Computerprogramme urheberrechtlich geschützt. Basierend auf einer EU Richtlinie vom Mai 1991 wurde das Urheberrecht zum Schutz von Computerprogrammen auch im österreichischen Recht verankert und wird bei Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgt:
"Programme in jeder Gestalt" sind urheberrechtlich geschützt, darunter ist insbesondere auch in Hardware integrierte Software zu verstehen.
Allein der Hersteller hat das Recht zum Vervielfältigen, Übersetzen, Ändern, Verbreiten, Vermieten und Verleihen eines Produktes, Dritte dürfen dies nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Rechtsinhabers tun.
Es gilt: pro installierter Kopie einer Software ist eine Lizenz erforderlich
Bei illegalem Einsatz von Software macht sich ein Unternehmen bei Verschulden strafbar.
In der Regel sind dann im Rahmen des so genannten Organisationsverschuldens die verantwortlichen Manager des Unternehmens haftbar.
Auch Anwender, die Software illegal einsetzen, sind nicht vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt.
Haftbar gemacht werden im Rahmen des so genannten Organisationsverschuldens die "Organe" des Unternehmens, also Geschäftsinhaber, GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstände oder geschäftsführende OHG-Gesellschafter. Dabei ist es unerheblich, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Fahrlässig handelt ein Geschäftsführer schon dann, wenn er die "verkehrsübliche Sorgfalt außer acht lässt". Das ist beispielsweise der Fall, wenn er seinen Mitarbeitern keine geeigneten Arbeitsanweisungen gibt, um die Einhaltung der Lizenzbestimmungen sicherzustellen. Bei vorsätzlichem Handeln verstößt ein Unternehmer sogar in strafbarer Weise gegen das Urheberrecht, so dass Haftstrafen bis zu 2 Jahren ins Haus stehen. Die Voraussetzung für die eigene Sicherheit im Unternehmen ist ein gutes Software Management!
Ziel der BSA ist es, sowohl mit Aufklärungsprogrammen als auch zivil- und strafrechtlicher Verfolgung, die weltweit hohe Raubkopierate zu reduzieren. Außerdem setzt sich der Verband auch entsprechende Urheberrechtsgesetze und deren Einhaltung ein.
Gebrauch, Verwendung und Vertrieb illegaler Software wird sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt. Die strafrechtlichen Bestimmungen sehen für Verletzer sowie Unternehmensinhaber, die derartige Eingriffe im Betrieb nicht verhindern, Geldstrafen bis zu 360 Tagsätzen oder Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten - bei Gewerbsmäßigkeit sogar bis zu 2 Jahren, - Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Vernichtung und Unbrauchbarmachung von Eingriffsgegenständen und Eingriffsmitteln, sowie Urteilsveröffentlichungen vor. Zivilrechtlich bestehen darüber hinaus Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung angemessenes Entgelt oder (bei Verschulden) Schadenersatz, Gewinnherausgabe und Rechnungslegung. Auch marken- und wettbewerbsrechtlich wird gegen Verletzer vorgegangen.
Initiativen von Softwareherstellern und Verbänden, wie der BSA, haben dazu geführt, dass die Softwarepiraterie in Westeuropa von 77 Prozent im Jahr 1991 auf 36 Prozent im Jahr 1998 gesunken ist.
Mitglieder der BSA in Europa sind u.a.: Adobe Systems, Apple Computer, Autodesk, Corel, Macromedia, Microsoft, Symantec, uvm.